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Zeitumstellung am 25. Oktober: Warum das Wildunfall-Risiko jetzt im Berufsverkehr steigt

Am 25. Oktober werden die Uhren zurückgestellt. Warum der Berufsverkehr dann in die Dämmerung fällt, wie Sie bei Wild richtig reagieren und was danach gilt.

Ein Reh steht im Morgenlicht am Rand einer Landstraße, in der Ferne ein Auto
Symbolbild: Ein Reh steht im Morgenlicht am Rand einer Landstraße, in der Ferne ein Auto. Bild: KI-generiert, Fahrschule Hummel

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Nacht zum 25. Oktober 2026 wird die Uhr von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt, der Berufsverkehr rückt damit in die Dämmerung.
  • Taucht Wild auf: abblenden, hupen, bremsen. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, voll bremsen, Lenkrad festhalten und nicht ausweichen.
  • Nach dem Unfall Stelle sichern, Polizei rufen, Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
Inhalt
  1. Was die Zeitumstellung mit Wildunfällen zu tun hat
  2. Die Zahlen hinter dem Risiko
  3. Wo und wann Sie besonders aufpassen sollten
  4. Wenn plötzlich ein Tier am Straßenrand steht
  5. Nach dem Zusammenstoß: in dieser Reihenfolge
  6. Was Sie jetzt tun sollten

In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober, werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Für uns bedeutet das eine Stunde mehr Schlaf. Für Reh, Hirsch und Wildschwein ändert sich gar nichts, denn sie richten sich nach dem Licht und nicht nach der Uhr. Genau daraus entsteht in den Wochen danach ein Risiko, das viele unterschätzen.

Was die Zeitumstellung mit Wildunfällen zu tun hat

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerung unterwegs. Mit der Rückkehr zur Normalzeit, die wir umgangssprachlich Winterzeit nennen, verschiebt sich der Tag auf der Uhr um eine Stunde. Morgens wird es früher hell, abends früher dunkel. Der morgendliche Berufsverkehr, der in den Wochen zuvor noch weitgehend im Dunkeln lag, rollt nun in die Morgendämmerung hinein. Und abends beginnt die Dämmerung nach Angaben des Landesjagdverbands Baden-Württemberg schon gegen 17 Uhr, also mitten im Feierabendverkehr.

Wie viele Autos unterwegs sind, hängt an der Uhr. Wann das Wild die Straße kreuzt, hängt am Licht. Ab dem 25. Oktober passen beide Zeitpläne plötzlich besser zusammen, als uns lieb sein kann.

Dazu kommt die Jahreszeit. Im Herbst sind viele Wildtiere besonders aktiv, weil sie sich Reserven für den Winter anfressen. Wildschweine sind zusätzlich auf Partnersuche. Der ADAC nennt neben April und Mai auch die Monate Oktober bis Dezember als Zeit mit erhöhtem Risiko.

Ehrlicherweise muss man dazusagen: Die meisten Wildunfälle registrieren die Versicherer im April und Mai. Und ob die Zeitumstellung selbst die Unfallzahlen messbar nach oben treibt, lässt sich mit den verfügbaren Daten nicht sauber belegen. Unstrittig ist aber, dass Sie ab dem 25. Oktober genau dann unterwegs sind, wenn die Tiere aktiv sind. Anpassen müssen Sie sich, nicht das Reh.

Die Zahlen hinter dem Risiko

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrierten die Versicherer im Jahr 2024 rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos. Der Schaden lag bei mehr als 1,1 Milliarden Euro, im Schnitt rund 4.100 Euro pro Fall. Unfälle von Autos ohne Kaskoversicherung sind in dieser Zahl noch gar nicht enthalten. Rehe sind etwa an jedem zweiten Wildunfall beteiligt.

Wie heftig so ein Aufprall ist, rechnet der Landesjagdverband Baden-Württemberg vor: Ein 20 Kilogramm schweres Reh entwickelt bei Tempo 100 ein Aufprallgewicht von fast einer halben Tonne. Ein Wildschwein mit 60 Kilogramm bringt es schon bei Tempo 60 auf rund 3,5 Tonnen.

Wo und wann Sie besonders aufpassen sollten

Gefährlich sind Straßen entlang von Waldrändern, Feldern und Wiesen, vor allem dort, wo das Warnschild mit dem springenden Hirsch steht. Es steht dort nicht zur Dekoration, sondern weil an dieser Stelle regelmäßig Tiere wechseln. Besonders kritisch ist laut Landesjagdverband die Zeit zwischen 6 und 9 Uhr morgens. Ich fahre in Leipzig meist Rad, aber wenn ich mit meinem kleinen Benziner früh über Land muss, nehme ich mir in diesen Wochen bewusst ein paar Minuten mehr Zeit.

Die wirksamste Gegenmaßnahme ist nämlich schlicht, langsamer zu fahren. Nach der Faustformel aus der Fahrschule beträgt der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung aus Tempo 100 rund 80 Meter, aus Tempo 80 rund 56 Meter. Diese 24 Meter können über einen Zusammenstoß entscheiden. Und denken Sie daran: Ein Tier kommt selten allein. Wo ein Reh über die Straße springt, folgen oft weitere.

Hilfreich ist auch ein anderer Blick. Schauen Sie in der Dämmerung immer wieder auf die Ränder und in den Graben, statt den Blick starr auf die Fahrbahn vor sich zu richten. Tiere verraten sich oft durch Augen, die im Scheinwerferlicht kurz aufleuchten, lange bevor man den Körper erkennt. Wer dieses Aufblitzen bemerkt, hat ein paar wertvolle Sekunden gewonnen, um vom Gas zu gehen.

Wenn plötzlich ein Tier am Straßenrand steht

  • Fernlicht aus. Geblendete Tiere bleiben oft wie erstarrt stehen.
  • Hupen, um das Tier zu vertreiben.
  • Deutlich bremsen und auf weitere Tiere achten.

Lässt sich der Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, bremsen Sie voll, halten das Lenkrad fest und bleiben in der Spur. Ein Ausweichmanöver endet schnell am Baum oder im Gegenverkehr, und das ist für Sie weit gefährlicher als der Aufprall auf ein Reh.

Nach dem Zusammenstoß: in dieser Reihenfolge

  1. Warnblinker an, Warnweste anziehen, dann das Warndreieck aufstellen.
  2. Die Polizei unter 110 rufen, bei Verletzten den Notruf 112. Die Polizei verständigt in der Regel den zuständigen Jäger.
  3. Abstand halten. Verletzte Tiere sind in Panik und können Sie verletzen. Fassen Sie auch tote Tiere nicht an.
  4. Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und dem Auto machen.
  5. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger ausstellen lassen. Die brauchen Sie für die Versicherung.

Auch wenn das Tier davonläuft, melden Sie den Unfall. Verletzte Tiere schleppen sich oft ins Unterholz, und Jäger können sie mit ausgebildeten Hunden finden und von ihrem Leid erlösen.

Und bitte kommen Sie nicht auf die Idee, das tote Reh als Wildbret in den Kofferraum zu laden. Das Recht, sich verendetes Wild anzueignen, hat der Jagdausübungsberechtigte. Wer das Tier mitnimmt, macht sich wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB strafbar. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Immerhin eine gute Nachricht: Ein Wildunfall, den die Teilkasko reguliert, kostet Sie keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Was Sie jetzt tun sollten

Planen Sie in den Wochen nach dem 25. Oktober ein paar Minuten mehr für den Arbeitsweg ein. Dann fällt es leichter, auf der Landstraße vom Gas zu gehen, statt die verlorene Zeit wieder hereinholen zu wollen. Sorgen Sie außerdem für freie Sicht, also saubere Scheinwerfer und eine klare Scheibe. Wenn die Scheiben morgens beschlagen, hilft die Klimaanlage auch im Herbst.

Motorradfahrer trifft ein Zusammenstoß mit Wild besonders hart, für sie haben wir die typischen Gefahren im Herbst zusammengestellt. Und wer jetzt ohnehin einen Blick aufs Auto wirft, kann gleich prüfen, ob die Winterreifen bereitliegen und was dazu wirklich vorgeschrieben ist.

Häufige Fragen

Wann ist die Zeitumstellung 2026?

In der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober 2026. Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt.

Zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall?

Bei einem Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein in der Regel ja, viele Tarife decken auch andere Tiere ab. Schwieriger wird es, wenn Sie ausweichen und verunglücken, ohne das Tier zu berühren.

Darf ich ein totes Reh nach einem Wildunfall mitnehmen?

Nein. Das Recht, sich das Tier anzueignen, hat der Jagdausübungsberechtigte. Wer es einlädt, macht sich wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB strafbar.

Faktencheck und Quellen

Dieser Artikel wurde von Lena Vogt recherchiert und geschrieben und am 10. Oktober 2026 von Sabine Müller, Fahrlehrerin seit 1997, nach dem Vier-Augen-Prinzip fachlich geprüft. Termin der Zeitumstellung, GDV-Zahlen für 2024 und Strafrahmen des § 292 StGB abgeglichen, Verhaltenstipps mit den Empfehlungen von ADAC und Landesjagdverband verglichen.

  • Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit (Ende am letzten Sonntag im Oktober)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Wildunfall-Bilanz für 2024
  • ADAC: Ratgeber Wildunfall und Zeitumstellung, Stand August 2026
  • Landesjagdverband Baden-Württemberg: Pressemitteilung zur Zeitumstellung, Oktober 2025
  • Strafgesetzbuch (StGB), § 292 Jagdwilderei

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Über den Autor

Lena Vogt

Redakteurin Verkehr und Recht · Leipzig

Hat Rechtswissenschaften studiert und schreibt seit über zehn Jahren über Verbraucherthemen. Übersetzt Paragrafen in Alltagssprache.

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