125er mit dem Autoführerschein: Was hinter B196 steckt und für wen es sich lohnt
Mit B196 fahren Autofahrer ohne Prüfung eine 125er. Welche Voraussetzungen gelten, was die Schulung umfasst und warum es im Ausland noch nicht gilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Autofahrer in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW fahren, ohne Prüfung.
- Voraussetzung sind mindestens 25 Jahre, mindestens fünf Jahre Klasse B und eine Fahrerschulung mit neun Einheiten zu je 90 Minuten.
- Die Berechtigung gilt derzeit nur in Deutschland. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie soll das ändern, aber erst in einigen Jahren.
Inhalt
Im Sommer stand an einer Ampel in der Freiburger Innenstadt ein Mann im Sakko neben mir, auf einer blitzblanken 125er, die Laptoptasche im Topcase. Er grinste herüber, als hätte er gerade ein Geheimnis entdeckt. Hat er auch, irgendwie: Mit dem Autoführerschein und einer Schulung darf man in Deutschland eine 125er fahren, ganz ohne Prüfung. Das Kürzel dafür heißt B196, und es lohnt sich, genauer hinzuschauen, was es kann und was nicht.
Was B196 genau ist
B196 ist keine eigene Führerscheinklasse. Es ist eine Schlüsselzahl, die seit Ende 2019 in den Führerschein der Klasse B eingetragen werden kann. Geregelt ist das in § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer die 196 im Führerschein stehen hat, darf Leichtkrafträder fahren, also Motorräder und Roller mit:
- höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum,
- höchstens 11 kW Leistung (das sind rund 15 PS),
- einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm.
Das entspricht bei Motorrädern genau dem Bereich der Klasse A1. Trotzdem ist B196 eben kein A1-Führerschein. Das wird später noch wichtig.
Die Voraussetzungen
Die Hürden sind überschaubar, aber nicht verhandelbar:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie müssen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen.
- Sie müssen eine Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren, die Motorradausbildung anbieten darf.
Die Schulung ist in Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt: mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Davon sind mindestens vier Theorie, speziell zum Motorrad, und mindestens fünf Praxis auf dem Motorrad. Die Praxisstunden finden einzeln statt, die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer spricht per Funk mit Ihnen.
Eine Prüfung gibt es nicht, weder theoretisch noch praktisch. Am Ende bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie zur Führerscheinstelle gehen. Dabei sollten Sie nicht trödeln: Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen.
Was es kostet
Die Preise schwanken stark, je nach Region und Fahrschule. Eine Preisrecherche des Vergleichsportals CHECK24 bei Münchner Fahrschulen kam Anfang 2026 auf rund 900 bis 1.200 Euro für Theorie und Praxis. Anderswo kann es günstiger sein. Dazu kommt die Gebühr für die Eintragung bei der Führerscheinstelle. Fragen Sie am besten bei zwei oder drei Fahrschulen in Ihrer Nähe nach einem schriftlichen Angebot.
Rechnen Sie außerdem die Ausrüstung mit ein. Ein Helm ist Pflicht, aber ich würde niemandem empfehlen, im Sakko loszufahren. Handschuhe, eine Jacke mit Protektoren und feste Schuhe gehören auch auf der kurzen Strecke ins Büro dazu. Ein Sturz bei 50 km/h tut auf einer 125er genauso weh wie auf einer großen Maschine.
Nur in Deutschland, vorerst
Das ist der Haken, über den viele erst im Urlaub stolpern: Die Schlüsselzahl 196 ist eine rein nationale Regelung. Sie gilt nur in Deutschland. Ob und unter welchen Bedingungen man im Ausland mit dem Autoführerschein eine 125er fahren darf, regelt jedes Land selbst, und auf die deutsche 196 können Sie sich dort nicht berufen. Bei einer Kontrolle oder gar einem Unfall kann das richtig Ärger geben.
Ändern soll sich das mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205, die im November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie sieht vor, dass Staaten, die Autofahrern das Fahren von 125ern erlauben, solche Regelungen gegenseitig anerkennen. Das muss aber erst in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben dafür bis November 2028 Zeit und müssen die neuen Regeln ab dem 26. November 2029 anwenden. Bis dahin gilt im Zweifel: Die 125er bleibt im Urlaub zu Hause.
Für wen sich B196 lohnt
Ehrlich gesagt: für mehr Leute, als ich anfangs dachte. Ein paar Beispiele:
- Pendler in der Stadt: Eine 125er ist sparsam und wendig, und einen Parkplatz finden Sie damit deutlich leichter als mit dem Auto.
- Wiedereinsteiger: Wer vor Jahren mal Mofa oder Roller gefahren ist und wieder Lust aufs Zweirad hat, kann mit B196 vorsichtig anfangen.
- Neugierige: Für alle, die wissen wollen, ob Motorradfahren überhaupt etwas für sie ist, bevor sie Geld in den großen Führerschein stecken.
Mein Rat an alle drei Gruppen: Machen Sie vor dem Kauf ein paar Probefahrten. Ein Roller mit Automatik fährt sich völlig anders als ein kleines Motorrad mit Schaltung, und was im Prospekt nach Freiheit aussieht, muss sich im Feierabendverkehr erst einmal gut anfühlen.
Weniger sinnvoll ist B196 für alle, die eigentlich von langen Touren über die Alpen träumen. Mit rund 15 PS ist man auf der Landstraße gut unterwegs, auf der Autobahn aber eher Hindernis als Reisender. Erlaubt ist die Autobahn übrigens: Nach § 18 StVO genügt es, dass das Fahrzeug bauartbedingt schneller als 60 km/h fährt, und das schafft eine typische 125er. Spaß macht es neben einem Lkw bei Seitenwind trotzdem selten.
Die Grenzen, die Sie kennen sollten
B196 zählt nicht als Vorbesitz für größere Klassen, denn es ist eben keine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Wer später auf A2 umsteigen möchte, braucht eine reguläre Ausbildung mit Prüfungen.
Und dann ist da die Sache mit der Erfahrung. Fünf Praxiseinheiten sind ein Anfang, aber keine Routine. Die ersten Monate auf zwei Rädern sind die, in denen man am meisten lernt, und meistens auch die, in denen man die meisten Schreckmomente hat. Ich fahre seit über 150.000 Kilometern und mache trotzdem regelmäßig Sicherheitstrainings. Für Einsteiger ist so ein Training nach der Schulung Gold wert, besonders das Kapitel Blickführung in Kurven, das viele Autofahrer unterschätzen.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie zuerst die Eckdaten: Sind Sie mindestens 25, und steht die Klasse B seit mindestens fünf Jahren in Ihrem Führerschein? Dann holen Sie sich Angebote von Fahrschulen in Ihrer Nähe und fragen Sie, ob Sie auf einem Motorrad üben können, das Ihrem Wunschmodell ähnelt. Planen Sie die Eintragung innerhalb eines Jahres nach der Schulung ein. Wer dabei merkt, dass im Portemonnaie noch ein älterer Kartenführerschein steckt, sollte gleich nachsehen, ob für ihn der Pflichtumtausch bis Januar 2027 gilt.
Und kaufen Sie die Ausrüstung nicht als Letztes, sondern als Erstes. Die 125er läuft Ihnen nicht weg.
Häufige Fragen
Wie viele Fahrstunden braucht man für B196?
Vorgeschrieben sind mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon vier Theorie und fünf Praxis. Eine Prüfung gibt es nicht, die Fahrschule stellt eine Bescheinigung für die Führerscheinstelle aus.
Darf ich mit B196 im Urlaub im Ausland Motorrad fahren?
Nein, die Schlüsselzahl 196 gilt derzeit nur in Deutschland. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht eine gegenseitige Anerkennung solcher Regeln vor, muss aber erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Darf man mit B196 auf die Autobahn?
Ja, sofern das Motorrad bauartbedingt schneller als 60 km/h fährt, was bei üblichen 125ern der Fall ist. Entspannt ist das mit rund 15 PS allerdings selten.
Zählt B196 als Vorbesitz für den Führerschein A2?
Nein. Die Schlüsselzahl 196 ist keine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Wer größere Motorräder fahren möchte, braucht eine reguläre Ausbildung mit Prüfung.
Faktencheck und Quellen
Dieser Artikel wurde von Tobias Keller recherchiert und geschrieben und am 10. Oktober 2026 von Sabine Müller, Fahrlehrerin seit 1997, nach dem Vier-Augen-Prinzip fachlich geprüft. Voraussetzungen und Schulungsumfang mit § 6b und Anlage 7b FeV, die Autobahnregel mit § 18 StVO und den Stand der Anerkennung im Ausland mit der Richtlinie (EU) 2025/2205 abgeglichen.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6b und Anlage 7b
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 18 Abs. 1
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, Art. 9 Abs. 3 und Art. 29
- Preisrecherche von CHECK24 zu B196-Schulungen bei Münchner Fahrschulen, Stand Januar 2026
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