Wie alt darf ein Motorradhelm sein? Was hinter der Fünf-Jahres-Regel wirklich steckt
Ein Ablaufdatum hat kein Motorradhelm. Trotzdem raten Hersteller nach rund fünf Jahren zum Tausch. Woran das liegt und wie Sie das Alter Ihres Helms erkennen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht. Die StVO verlangt einen geeigneten Schutzhelm, wer ohne fährt, zahlt 15 Euro Verwarnungsgeld.
- Shoei, die Snell Foundation und der ADAC halten bei regelmäßiger Nutzung rund fünf Jahre für sinnvoll, weil Polster und EPS-Schaum nachlassen.
- Nach einem Sturz mit dem Kopf im Helm gehört er ersetzt, auch ohne sichtbaren Schaden. Helme nach ECE 22.05 dürfen Sie weiter tragen.
Inhalt
- Kein Ablaufdatum: Was das Gesetz verlangt
- Woher die fünf Jahre kommen
- So finden Sie das Herstellungsdatum
- Was das Prüfetikett am Kinnriemen verrät
- ECE 22.05 oder 22.06: Muss der alte Helm weg?
- Nach dem Sturz: sofort tauschen
- Gebrauchte Helme: lieber nicht
- Pflege, damit der Helm seine Jahre auch schafft
- Was Sie jetzt tun sollten
Auf jedem Parkplatz am Schauinsland kommt irgendwann diese Frage auf: Wie lange hält so ein Helm eigentlich? Fünf Jahre, sagt der eine. Solange er nicht runtergefallen ist, sagt der andere. Beide liegen ein bisschen richtig. Ein Ablaufdatum gibt es nicht, aber Ihr Kopf hat trotzdem eine Meinung dazu.
Kein Ablaufdatum: Was das Gesetz verlangt
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist bei Helmen erstaunlich wortkarg. Nach § 21a Abs. 2 StVO muss, wer ein Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h fährt oder darauf mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Von einem Höchstalter steht dort nichts.
Wer ohne geeigneten Helm unterwegs ist, zahlt laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Nimmt der Fahrer ein Kind ohne Helm mit, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, bei mehreren Kindern 70 Euro und ein Punkt. Ehrlich gesagt: Um das Geld geht es bei dieser Frage nicht. Es geht darum, ob der Helm im Ernstfall noch das kann, wofür Sie ihn gekauft haben.
Woher die fünf Jahre kommen
Die Fünf-Jahres-Regel ist kein Mythos, aber auch kein Naturgesetz. Eine wichtige Quelle ist die amerikanische Snell Foundation, die seit Jahrzehnten Helme prüft. Sie nennt die Empfehlung selbst eine Ermessensentscheidung, die auf Untersuchungen an Helmen der kalifornischen Highway Patrol zurückgeht. Der Grund ist ziemlich handfest: Durch das ständige Auf- und Absetzen leiden Polster und Schaum. Ausgeleierte Polster können einen Helm laut Snell um ein bis zwei Größen weiter machen. Und ein Helm, der wackelt, kann bei einem Aufprall verrutschen oder sogar vom Kopf gehen.
Hersteller sehen das ähnlich. Shoei empfiehlt, einen Helm nach etwa fünf Jahren normaler Nutzung, Pflege und Lagerung zu ersetzen. Die Begründung steckt unter dem Futter: Die Innenschale aus EPS, einem harten Schaumstoff, wird mit den Jahren weniger verformbar. Genau diese Verformung schützt aber Ihren Kopf. Bei einem Aufprall drückt sich der Schaum zusammen und schluckt dabei die Energie.
Der ADAC hält bei regelmäßiger Nutzung ebenfalls fünf Jahre für angemessen und unterscheidet nach Material. Schalen aus Duroplasten wie Glasfaser oder Carbon altern langsamer, bei guter Pflege nennt der Club mindestens acht Jahre. Thermoplast-Schalen ohne Lackschicht können dagegen durch UV-Strahlung und Lösungsmittel wie Benzin verspröden, hier rät er dringend zum Tausch nach rund fünf Jahren. Wer viel fährt, sollte laut ADAC jede Bauart nach etwa fünf Jahren ersetzen.
Wichtig für die Rechnung: Gemeint ist die Nutzung. Ein unbenutzter, gut gelagerter Helm läuft nach Einschätzung von Snell nicht automatisch nach fünf Jahren ab.
So finden Sie das Herstellungsdatum
Trotzdem lohnt sich der Blick aufs Herstellungsdatum, vor allem beim Kauf. Bei Helmen nach ECE 22.06 ist das Herstellungsjahr vorgeschrieben, bei älteren 22.05-Helmen nicht. Wo es steht, ist von Marke zu Marke verschieden. Bei Shoei finden Sie es auf einem kleinen weißen Aufkleber im Inneren, unter dem mittleren Kopfpolster. Arai ätzt es bei neueren Modellen in den metallenen D-Ring am Kinnriemen. Bei anderen Marken hilft die Bedienungsanleitung oder eine Nachfrage beim Händler.
Ich habe nach über 150.000 Kilometern auf dem Motorrad gelernt, dass man einem müden Helm sein Alter von außen nicht ansieht. Seitdem tausche ich meinen in festem Rhythmus alle fünf Jahre, egal wie gut er noch glänzt. Das ist ähnlich wie bei Autoreifen, deren Alter Sie an der DOT-Nummer auf der Flanke ablesen.
Was das Prüfetikett am Kinnriemen verrät
Meist ist am Kinnriemen ein kleines Etikett eingenäht, das Prüfzeichen nach der UN-Regelung Nr. 22. Darauf stehen:
- ein E im Kreis mit einer Zahl für den Staat, der die Genehmigung erteilt hat,
- die Genehmigungsnummer: Beginnt sie mit 05, wurde der Helm nach ECE 22.05 geprüft, beginnt sie mit 06, nach der neueren ECE 22.06,
- hinter einem Schrägstrich der Helmtyp: J für Helme ohne Kinnteil, P für Helme mit schützendem Kinnteil, NP für ein Kinnteil ohne Schutzwirkung und P/J für Klapphelme, die in beiden Stellungen geprüft sind,
- dahinter die fortlaufende Seriennummer der Produktion.
Ein Herstellungsdatum steht nicht auf diesem Etikett, und die Seriennummer ist kein verstecktes Datum. Bei 22.06-Helmen steht das Herstellungsjahr aber an anderer Stelle auf dem Helm.
ECE 22.05 oder 22.06: Muss der alte Helm weg?
Nein. Mit der neuen Fassung ist die Prüfung strenger geworden. Neben festen Aufprallpunkten wählen die Prüfstellen zusätzliche Punkte selbst aus, etwa an Lüftungsöffnungen. Gemessen wird auch die Rotationsbeschleunigung bei schrägem Aufprall, und Visiere müssen den Beschuss mit einer Stahlkugel überstehen. Seit Mitte 2023 dürfen neue Helme nicht mehr mit dem alten 22.05-Prüfzeichen versehen werden. Den Verkauf von Helmen nach der alten Norm dürfen die Staaten seit Anfang 2024 untersagen, müssen es nach der UN-Regelung aber nicht.
Für Sie als Fahrer zählt etwas anderes: Helme nach ECE 22.05 dürfen Sie weiter tragen. Eine Austauschpflicht gibt es in Deutschland nicht, darauf weisen der ADAC und das Institut für Zweiradsicherheit ausdrücklich hin. Wenn ohnehin ein neuer Helm fällig ist, würde ich aber zur neueren Norm greifen.
Nach dem Sturz: sofort tauschen
Hier gibt es nichts zu diskutieren. Der EPS-Schaum ist für einen ernsten Einschlag gebaut. Er drückt sich zusammen und bleibt verformt. ADAC, Shoei und Snell sind sich deshalb einig: Ein Helm, der bei einem Unfall oder Sturz mit Ihrem Kopf darin aufgeschlagen ist, wird ersetzt, auch wenn er außen tadellos aussieht.
Und wenn er nur heruntergefallen ist? Rutscht er Ihnen aus der Hand oder kippt er vom Sitz, ist das nach Einschätzung der Snell Foundation in der Regel kein Grund für einen neuen. Die eigentliche Belastung entsteht, wenn ein Kopf drinsteckt. Zeigt die Schale nach einem Fall aber Risse oder tiefe Macken, ersetzen Sie ihn. Ist er während der Fahrt vom Motorrad gefallen oder öfter auf harten Boden geknallt, lassen Sie ihn vom Hersteller prüfen, sofern dieser das anbietet, und ersetzen Sie ihn im Zweifel.
Gebrauchte Helme: lieber nicht
Ein günstiger Helm aus den Kleinanzeigen klingt verlockend. Sie wissen aber nicht, ob er schon einmal aufgeschlagen ist, und einen Schaden im EPS sehen Sie von außen nicht. Dazu haben sich die Polster an den Kopf des Vorbesitzers angepasst. Arai schreibt in seinen Unterlagen, ein Helm sei nur für den ersten Nutzer, dem er richtig passt, fünf Jahre ab Kauf gebrauchstauglich, höchstens aber sieben Jahre ab Herstellung. Ich kaufe Helme deshalb grundsätzlich neu.
Pflege, damit der Helm seine Jahre auch schafft
- Schale und Visier mit lauwarmem Wasser, etwas neutraler Seife und einem weichen Tuch reinigen. Shoei rät ausdrücklich von heißem Wasser, Benzin, Glasreiniger und anderen Lösungsmitteln ab.
- Keine Aufkleber und keine Lackierung, das empfiehlt auch der ADAC. Bei empfindlichen Schalen muss sogar ein entsprechender Warnhinweis am Helm stehen.
- Nach Regenfahrten gut trocknen lassen, aber nicht auf der Heizung. Die Polster nicht mit Föhn oder Wäschetrockner trocknen.
- Trocken und nicht dauerhaft in der prallen Sonne lagern.
- Das Visier tauschen, sobald Kratzer im Sichtfeld stören. Shoei empfiehlt den Wechsel spätestens nach fünf Jahren.
Warum ein klares Visier gerade in der dunklen Jahreszeit so viel ausmacht, habe ich im Text über die Gefahren im Herbst beschrieben.
Was Sie jetzt tun sollten
Nehmen Sie Ihren Helm heute Abend einmal in die Hand. Schauen Sie aufs Etikett am Kinnriemen, suchen Sie das Herstellungsdatum und überlegen Sie, wie viele Saisons er schon mitgemacht hat. Sitzt er noch stramm, ist er unfallfrei und seit weniger als fünf Jahren im Einsatz, fahren Sie entspannt weiter. Wackelt er, hatte er schon Kontakt mit dem Asphalt oder wissen Sie schlicht nicht mehr, wann Sie ihn gekauft haben, ist der Winter eine gute Zeit für einen neuen. Wie Sie Ihr Motorrad bis dahin sauber in die Pause schicken, lesen Sie in unserem Beitrag über Fehler beim Überwintern.
Häufige Fragen
Hat ein Motorradhelm ein Ablaufdatum?
Gesetzlich nicht. Hersteller wie Shoei und der ADAC empfehlen aber, einen regelmäßig genutzten Helm nach etwa fünf Jahren zu ersetzen, weil Innenschale und Polster mit der Zeit nachlassen.
Darf ich meinen Helm nach ECE 22.05 noch tragen?
Ja. Eine Austauschpflicht für Helme nach der älteren Norm gibt es in Deutschland nicht. Neue Helme dürfen seit Mitte 2023 allerdings nicht mehr mit dem alten 22.05-Prüfzeichen versehen werden.
Wo finde ich das Herstellungsdatum meines Motorradhelms?
Bei Helmen nach ECE 22.06 ist das Herstellungsjahr vorgeschrieben, wo es steht, hängt vom Hersteller ab. Bei Shoei steht es auf einem weißen Aufkleber unter dem mittleren Kopfpolster, bei neueren Arai-Helmen ist es in den Metallring am Kinnriemen geätzt. Im Zweifel hilft die Bedienungsanleitung.
Faktencheck und Quellen
Dieser Artikel wurde von Tobias Keller recherchiert und geschrieben und am 11. Oktober 2026 von Sabine Müller, Fahrlehrerin seit 1997, nach dem Vier-Augen-Prinzip fachlich geprüft. Helmpflicht und Verwarnungsgelder mit § 21a StVO und der aktuellen Anlage zur BKatV, Prüfetikett und Übergangsfristen mit der UN-Regelung Nr. 22 sowie die Austauschempfehlungen mit den Angaben von ADAC, Shoei und Snell Foundation abgeglichen.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21a Abs. 2
- Bußgeldkatalog (BKatV), lfd. Nr. 99 und 101, Stand Oktober 2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Nr. 3.2.13
- UN-Regelung Nr. 22 (Schutzhelme), Änderungsserie 06, Abschnitte 4.1, 5.1, 7.3.4, 14 und 15
- ADAC, Ratgeber Motorradhelme: Kauf, Pflege und Visiere
- Shoei Europe, Service-FAQ zu Lebensdauer, Pflege und Herstellungsdatum
- Snell Foundation, FAQ zum Austausch von Helmen
- Arai Americas, Produktkatalog 2024 (ARAI Directory), Hinweise zu Herstellungsdatum, Nutzungsdauer und Garantie
- Institut für Zweiradsicherheit (ifz), Hinweise zur ECE 22.06 (2023)
- Fachzeitschrift MOTORRAD, Ratgeber zur Helmnorm ECE 22.06
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