Vorne hell, hinten dunkel: Warum Tagfahrlicht in der Dämmerung nicht reicht
Viele fahren im November mit Tagfahrlicht in die Dämmerung und merken nicht, dass ihr Heck dunkel bleibt. Was die StVO verlangt und wie Sie den Fehler erkennen.

Das Wichtigste in Kürze
- Tagfahrlicht sitzt nur an der Front und leuchtet bei den meisten Autos ohne Rückleuchten, von hinten ist das Fahrzeug dann kaum zu sehen.
- Nach § 17 StVO ist bei Dämmerung, Dunkelheit und erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen Abblendlicht Pflicht, Tagfahrlicht genügt nicht.
- Beleuchtete Armaturen täuschen vor, das Licht sei an, und die Lichtautomatik reagiert laut ADAC tagsüber und bei Nebel oft nicht zuverlässig.
Inhalt
Es ist kurz nach halb fünf, der Himmel über der Autobahn wird grau, die Rücklichter vor Ihnen leuchten rot. Fast alle. Dazwischen fährt ein dunkler Kombi, von hinten nur als Schatten zu erkennen. Der Fahrer glaubt, sein Licht sei an. Vorne stimmt das sogar. Hinten nicht.
Seit der Zeitumstellung sehe ich diese Autos jeden Abend. Und ich behaupte: Die meisten Fahrerinnen und Fahrer wissen es schlicht nicht.
Was Tagfahrlicht ist und was es nicht kann
Tagfahrleuchten sind die schmalen, meist weißen LED-Streifen an der Front, die angehen, sobald der Motor läuft. Sie haben eine einzige Aufgabe: Ihr Auto soll bei Tageslicht für den Gegenverkehr und für Fußgänger früher auffallen. Für neue Pkw-Typen sind sie in der EU seit Februar 2011 Pflicht. Der Stichtag galt laut TÜV Süd für neue Typgenehmigungen, ältere Modelle durften ohne weiterproduziert werden. Nachrüsten muss niemand.
Was Tagfahrlicht nicht kann: die Straße ausleuchten und Ihr Auto von hinten sichtbar machen. Die Leuchten sind so konstruiert, dass sie gesehen werden, nicht dass Sie damit sehen. Und sie sitzen nur vorne. Bei den meisten Autos bleiben Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung im Tagfahrlicht-Betrieb aus. Einige neuere Modelle schalten hinten Leuchten mit ein. Ob Ihres dazugehört, steht in der Betriebsanleitung, und nur darauf sollten Sie sich verlassen.
Was die StVO verlangt
Die Regel steht in § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden. Beim Auto heißt das: Abblendlicht. Mit dem Abblendlicht gehen automatisch auch Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung an.
Absatz 3 wird noch deutlicher: Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlicht reicht dann ausdrücklich nicht.
Für Motorräder gibt es eine eigene Regel in Absatz 2a. Wer ein Kraftrad fährt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein. In der Dämmerung und bei Dunkelheit gilt aber auch hier: Abblendlicht. Eine allgemeine Pflicht, mit dem Auto tagsüber Licht zu fahren, gibt es in Deutschland dagegen nicht.
Wer in der Dämmerung oder bei Nebel ohne Abblendlicht erwischt wird, zahlt ein Bußgeld, bei Gefährdung oder Unfall wird es teurer, in bestimmten Fällen kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Das größere Problem ist aber ein anderes: Kracht es, weil Ihr Auto von hinten zu spät zu sehen war, müssen Sie mit einer Mithaftung rechnen.
Warum so viele den Fehler nicht bemerken
Früher hat man es sofort gemerkt. Ohne Licht war das Kombiinstrument dunkel, die Tachonadel kaum zu erkennen. Man griff automatisch zum Lichtschalter.
Heute leuchtet das Cockpit immer. Digitale Instrumente und Displays sind auch mit Tagfahrlicht hell beleuchtet, oft passen sie ihre Helligkeit sogar selbst an. Dazu kommt das kräftige Tagfahrlicht, das auf Garagenwänden und Verkehrsschildern hell zurückstrahlt. Für den Fahrer fühlt sich alles beleuchtet an. Den dunklen Hintern seines Autos sieht er nie.
In meiner Zeit in der Werkstatt in Bochum kamen regelmäßig Kunden, die felsenfest überzeugt waren, ihre Lichtautomatik sei kaputt. Meistens stand der Drehschalter auf der Nullstellung, irgendwann beim Waschen oder durch einen Beifahrer verstellt. Seitdem gab es nur noch Tagfahrlicht, und keiner hat es gemerkt.
Die Lichtautomatik ist keine Garantie
Viele Autos haben eine Stellung „Auto“ am Lichtschalter. Ein Sensor, meist oben an der Windschutzscheibe, misst die Helligkeit und schaltet bei Bedarf auf Abblendlicht um. Abends funktioniert das in der Regel gut.
Der Haken: Der Sensor misst Helligkeit, keine Sichtweite. Bei dichtem Nebel am Vormittag ist es draußen oft noch recht hell. Bei Sprühregen auf der Autobahn ebenso. Nach Einschätzung des ADAC arbeitet die Automatik tagsüber und bei Nebel deshalb oft nicht zuverlässig. Auch in der Dämmerung schalten manche Systeme später um, als es sinnvoll wäre.
So prüfen Sie Ihr Auto in einer Minute
Am einfachsten geht es zu Hause, am besten in der Dämmerung oder in einer Garage:
- Motor starten, Lichtschalter auf die Stellung, in der Sie normalerweise fahren.
- Aussteigen und um das Auto herumgehen. Leuchten hinten die Rückleuchten? Ist das Kennzeichen beleuchtet?
- Jetzt den Schalter auf Abblendlicht drehen und den Unterschied vergleichen.
- Schauen Sie ins Cockpit: Viele Autos zeigen ein grünes Kontrollsymbol, sobald Abblendlicht oder Standlicht an ist. Merken Sie sich, wo es sitzt.
Unterwegs hilft ein Blick auf Schaufenster, Hauswände oder die Stoßstange des Vordermanns im Stau. Spiegelt sich dort nur ein heller Streifen, fahren Sie mit Tagfahrlicht. Ein breiter Lichtkegel auf der Fahrbahn deutet auf Abblendlicht hin.
Wann Sie das Abblendlicht einschalten sollten
Die Dämmerung ist kein fester Zeitpunkt, sondern eine Übergangszeit. Die StVO nennt keine Uhrzeit. Als Faustregel hat sich bewährt: Sobald andere Autos von sich aus mit Licht fahren oder Sie selbst Mühe haben, dunkle Fahrzeuge und Fußgänger zu erkennen, ist es Zeit.
Im November kommt die Dämmerung im Berufsverkehr. Dazu Nebel in Senken, nasse Straßen, die das Licht schlucken, und Fußgänger in dunklen Jacken. Gerade jetzt ist auch die Gefahr durch Wild am größten, mehr dazu in unserem Beitrag zur Zeitumstellung und Wildunfällen.
Und bei richtig dichtem Nebel? Dann gehört neben dem Abblendlicht unter Umständen auch die Nebelschlussleuchte dazu, allerdings erst unter 50 Metern Sicht. Wie Sie diese Grenze erkennen, erklärt unser Artikel zur Nebelschlussleuchte und der 50-Meter-Regel.
Was Sie jetzt tun sollten
Machen Sie heute Abend den Rundgang um Ihr Auto. Eine Minute reicht, und Sie wissen, ob Ihr Heck im Tagfahrlicht-Betrieb dunkel bleibt. Gewöhnen Sie sich an, den Lichtschalter in der dunklen Jahreszeit beim Losfahren bewusst anzusehen, so wie den Gurt.
Wenn Sie schon dabei sind: Prüfen Sie, ob alle Lampen funktionieren, auch Bremslichter und Blinker. Eine Reihe weiterer Dinge, die jetzt vor dem Winter ins Auto gehören, finden Sie in unserem Winter-Notfallset. Denn gesehen werden ist in diesen Wochen mindestens so wichtig wie selbst gut zu sehen.
Häufige Fragen
Darf man in der Dämmerung mit Tagfahrlicht fahren?
Nein. § 17 StVO schreibt während der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn die Sichtverhältnisse es erfordern die vorgeschriebene Beleuchtung vor, beim Auto also Abblendlicht. Tagfahrlicht ersetzt es nicht.
Gehen beim Tagfahrlicht die Rücklichter mit an?
Bei den meisten Autos nicht, Tagfahrleuchten sitzen nur vorne. Einige neuere Modelle schalten hinten Leuchten mit ein, verlassen Sie sich darauf aber nur, wenn die Betriebsanleitung es ausdrücklich sagt.
Ist die Lichtautomatik zuverlässig?
Nur eingeschränkt. Nach Einschätzung des ADAC schaltet sie tagsüber und bei Nebel oft nicht zuverlässig auf Abblendlicht um, weil der Sensor die Helligkeit misst und nicht die Sichtweite.
Faktencheck und Quellen
Dieser Artikel wurde von Jonas Brandt recherchiert und geschrieben und am 2. November 2026 von Sabine Müller, Fahrlehrerin seit 1997, nach dem Vier-Augen-Prinzip fachlich geprüft. Lichtpflichten mit dem Wortlaut von § 17 StVO abgeglichen, Angaben zu Tagfahrlicht, Rückleuchten und Lichtautomatik mit den aktuellen ADAC-Ratgebern geprüft, Stichtag der Tagfahrleuchten-Pflicht mit den Angaben des TÜV Süd verglichen.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 17 Abs. 1, 2a und 3
- ADAC: Abblendlicht, Funktion, Einstellung und Bußgelder
- ADAC: Tagfahrlicht, wie funktioniert es und wann ist es erlaubt?
- TÜV Süd: Hinweise zur Tagfahrleuchten-Pflicht für neue Fahrzeugtypen ab Februar 2011
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