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Automatik-Führerschein B197: Warum Sie damit trotzdem Schaltwagen fahren dürfen

Prüfung auf Automatik, danach trotzdem Schaltwagen fahren: So funktioniert die Schlüsselzahl 197, wo ihre Grenzen liegen und was die Reform ändern soll.

Fahrschülerin am Steuer eines Automatikautos, der Fahrlehrer zeigt den Daumen nach oben
Symbolbild: Fahrschülerin am Steuer eines Automatikautos, der Fahrlehrer zeigt den Daumen nach oben. Bild: KI-generiert, Fahrschule Hummel

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Schlüsselzahl 197 legen Sie die Prüfung auf Automatik ab und dürfen danach trotzdem Autos mit Schaltgetriebe fahren.
  • Voraussetzung sind mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten im Schaltwagen und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten.
  • Die 197 gilt nur für Klasse B. Wer BE oder C1 auf Automatik prüft, bekommt dort die Schlüsselzahl 78.
Inhalt
  1. Was die 197 im Führerschein bedeutet
  2. Zehn Stunden Kupplung und eine Testfahrt
  3. Schon eine 78 im Führerschein? Das lässt sich nachholen
  4. Wo die 197 nicht hilft
  5. Und im Ausland?
  6. Für wen sich die 197 lohnt
  7. Was die geplante Reform ändern soll
  8. Was Sie jetzt tun sollten

Irgendwann kommt in jeder Fahrschule die Frage: Prüfung auf Automatik oder auf Schaltwagen? Früher war das eine Entscheidung mit Folgen, denn wer auf Automatik geprüft wurde, durfte auch nur Automatik fahren. Heute gibt es einen Mittelweg, der sich noch nicht überall herumgesprochen hat. Mit der Schlüsselzahl 197 fahren Sie die Prüfung ohne Kupplungspedal und steigen hinterher trotzdem ganz legal in jeden Schaltwagen.

Was die 197 im Führerschein bedeutet

Die Schlüsselzahl 197 gibt es seit dem 1. April 2021. Sie steht auf der Rückseite des Kartenführerscheins bei der Klasse B und sagt im Grunde nur eins: Die praktische Prüfung lief auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Eine Auflage ist das nicht.

Das Gegenstück ist die 78. Wer auf Automatik geprüft wird und keinen Nachweis über eine Schaltausbildung vorlegt, bekommt diese Zahl eingetragen und darf nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. Mit der 197 entfällt die 78. Sie dürfen also einen Schaltwagen genauso fahren wie jemand, der die Prüfung auf einem Schalter abgelegt hat.

Zehn Stunden Kupplung und eine Testfahrt

Geschenkt bekommt man die 197 nicht. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt in § 5a, was dafür nötig ist:

  • mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Auto der Klasse B mit Schaltgetriebe,
  • zum Abschluss eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten im Schaltwagen, innerorts und außerorts,
  • eine Bescheinigung der Fahrschule darüber, oft einfach Schaltnachweis genannt.

Die eigentliche Prüfung beim Prüfer fahren Sie dann auf Automatik. Eine zweite Prüfung auf dem Schalter gibt es nicht, die Testfahrt mit dem Fahrlehrer reicht als Nachweis. Die Bescheinigung landet bei der Führerscheinstelle, beim Erstantrag läuft das häufig über die Fahrschule.

Nach Einschätzung des ADAC entstehen dadurch kaum Mehrkosten, weil die Schaltstunden Teil der ganz normalen Ausbildung sein können. Was eine Fahrschule für die Testfahrt berechnet, unterscheidet sich allerdings. Fragen Sie vorher nach.

Schon eine 78 im Führerschein? Das lässt sich nachholen

Wer vor 2021 oder ohne Schaltstunden auf Automatik geprüft wurde, muss nicht noch einmal zur Prüfung. Die Schaltstunden und die Testfahrt lassen sich nachträglich in einer Fahrschule absolvieren. Mit der Bescheinigung beantragen Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein, die 78 wird gestrichen und die 197 eingetragen. Dafür verlangt die Behörde eine Gebühr, deren Höhe je nach Ort und Antrag unterschiedlich ausfällt.

Falls bei Ihnen ohnehin ein neuer Kartenführerschein ansteht, etwa wegen der Umtauschfristen für ältere Führerscheine, lohnt die Frage bei der Behörde, ob sich beides verbinden lässt.

Wo die 197 nicht hilft

Einen Haken bemerken viele erst Jahre später. Die 197 gilt nur für die Klasse B. Wer darauf aufbaut, zum Beispiel BE für schwere Anhänger oder C1 für ein großes Wohnmobil, und diese Prüfung wieder auf Automatik ablegt, bekommt für diese Klasse laut ADAC die Schlüsselzahl 78. Um sie loszuwerden, ist dann eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe nötig.

Für die meisten Autofahrer spielt das keine Rolle. Wer aber schon weiß, dass später ein Pferdeanhänger oder ein Lkw-Führerschein dazukommt, sollte das bei der Planung im Hinterkopf haben.

Und im Ausland?

Der ADAC schreibt, dass Sie mit der 197 auch im Ausland Schaltwagen fahren dürfen. Die 197 ist zwar eine rein deutsche Schlüsselzahl, die im Ausland niemand kennen muss. Entscheidend ist aber, was fehlt: Die 78, die europaweit für die Automatikbeschränkung steht, ist in Ihrem Führerschein nicht eingetragen. Wer im Urlaub einen Mietwagen mit Schaltgetriebe bucht und ganz sicher gehen will, fragt vorher kurz beim Vermieter nach.

Für wen sich die 197 lohnt

Ich habe sieben Jahre in einer freien Werkstatt in Bochum gearbeitet und dort einige Kupplungen getauscht. Manche waren schlicht alt, andere hatten viel Anfahren am Berg mit schleifendem Pedal hinter sich. Fahrschüler, die sich in der Prüfung auf Verkehr, Blickführung und Vorfahrt konzentrieren wollen statt auf den richtigen Gang, haben es auf Automatik leichter. Das ist keine Schwäche, das ist eine vernünftige Arbeitsteilung.

Dazu kommt die Technik. Elektroautos haben in aller Regel kein Schaltgetriebe, und auch bei Verbrennern ist die Automatik in vielen Neuwagen längst Standard. Bei meinen Testfahrten mit E-Autos zwischen Ruhrgebiet und Sauerland vermisse ich das Kupplungspedal ehrlich gesagt nie.

Trotzdem ist der Schaltwagen nicht verschwunden. Das Auto der Eltern, der günstige Gebrauchte, der Transporter für den Umzug: Oft hat genau das Fahrzeug, das Sie gerade brauchen, drei Pedale. Unsere Chefredakteurin Sabine Müller, selbst seit 1997 Fahrlehrerin, kennt beide Varianten aus jahrzehntelanger Praxis auf dem Beifahrersitz. Die reine 78 ergibt eigentlich nur Sinn, wenn Sie sicher sind, nie einen Schalter fahren zu wollen.

Übrigens ist die 197 nicht die einzige dreistellige Schlüsselzahl mit praktischem Nutzen. Mit der B196 dürfen Autofahrer unter bestimmten Bedingungen eine 125er fahren.

Was die geplante Reform ändern soll

Die Bundesregierung will die Fahrausbildung günstiger machen. Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 einen Gesetzentwurf dazu beschlossen, die passende Verordnung liegt dem Bundesrat als Drucksache 365/26 vor. Für die Schaltausbildung sieht der Entwurf vor:

  • Die Schulung soll mindestens sieben Stunden à 60 Minuten dauern, statt zehn Fahrstunden à 45 Minuten.
  • Der überwiegende Teil darf mit Simulationen stattfinden, ein Teil muss aber auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • Die Überprüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten im Schaltwagen bleibt.

Nach dem bisherigen Zeitplan soll die Reform ab 2027 schrittweise in Kraft treten. Beschlossen ist sie Stand Oktober 2026 aber noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und bis dahin können sich Details ändern.

Was Sie jetzt tun sollten

Stecken Sie gerade in der Ausbildung, klären Sie mit Ihrer Fahrschule früh, ob B197 für Sie infrage kommt, und planen Sie die Schaltstunden ein. Auf die Reform zu warten, bringt wenig Sicherheit, denn der genaue Starttermin steht noch nicht fest.

Haben Sie bereits eine 78 im Führerschein und ärgern sich darüber, rufen Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe an und fragen nach der Schaltschulung samt Testfahrt. Danach genügt ein Antrag bei der Führerscheinstelle. Und wer weitere Klassen plant, sollte deren Prüfung im Zweifel gleich auf einem Schaltfahrzeug ablegen.

Häufige Fragen

Darf ich mit B197 einen Schaltwagen fahren?

Ja. Die Schlüsselzahl 197 hält nur fest, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfand. Eine Beschränkung auf Automatik wie bei der Schlüsselzahl 78 ist damit nicht verbunden.

Kann ich die Schlüsselzahl 78 nachträglich in 197 ändern lassen?

Ja. Sie absolvieren in einer Fahrschule die Schaltstunden samt Testfahrt und beantragen mit der Bescheinigung bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein. Die 78 wird dann gestrichen, dafür fällt eine Gebühr an.

Gilt der B197-Führerschein auch im Ausland?

Laut ADAC dürfen Sie mit der 197 auch im Ausland Schaltwagen fahren. Die 197 selbst ist eine rein deutsche Schlüsselzahl, eine Automatikbeschränkung steht aber nicht in Ihrem Führerschein.

Faktencheck und Quellen

Dieser Artikel wurde von Jonas Brandt recherchiert und geschrieben und am 10. Oktober 2026 von Sabine Müller, Fahrlehrerin seit 1997, nach dem Vier-Augen-Prinzip fachlich geprüft. Voraussetzungen der Schlüsselzahl 197 mit § 5a FahrschAusbO abgeglichen und die geplanten Änderungen mit dem Verordnungsentwurf in Bundesrat-Drucksache 365/26 verglichen.

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 17a
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), § 5a und Anlage 7
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin: Die neue Automatikregelung B197
  • ADAC: Führerschein B197, Automatik und Schaltgetriebe fahren (Oktober 2025)
  • Bundesrat, Drucksache 365/26: Entwurf der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (10. Juni 2026)
  • Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026

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Über den Autor

Jonas Brandt

Redakteur Auto und Technik · Bochum

Gelernter Kfz-Mechatroniker und Ingenieur für Fahrzeugtechnik. Erklärt Technik so, wie man sie in der Werkstatt erklären würde.

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